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Media Service: Schweizer Presserat Schwere Vorwürfe: darauf hinweisen, ob sie bestritten sind Stellungnahme 29/2012 (http://presserat.ch/_29_2012_htm)

12.07.2012 - 11:00 - Kategorie: Verlage, Zeitungen und Zeitschriften - (ptext)

Parteien: Elmer c. «Weltwoche»

Thema: Wahrheit; Anhörung bei schweren Vorwürfen

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung

Rudolf Elmer, ehemaliger Angestellter der Bank Julius Bär auf Cayman Islands und bekannt geworden als Whistleblower und Informant von Wikileaks hat beim Beschwerde gegen die «» eingereicht: Diese bezeichne ihn zu Unrecht als «Dieb» und «Erpresser». Der Presserat heisst die Beschwerde teilweise gut. «Weltwoche»-Autor Alex Baur hatte im Zusammenhang mit der Affäre einen Artikel über Whistleblower geschrieben. In einem kurzen Absatz nimmt er den Fall von Rudolf Elmer auf. Er bezeichnet Rudolf Elmer als und schreibt, Elmer habe versucht, die Bank Julius Bär mit diesen Daten zu erpressen. Der Presserat hält die Bezeichnungen «Dieb» und «Erpresser» in konkreten Fall für knapp zulässig, da sie nicht in ihrer juristischen sondern in der umgangssprachlichen Bedeutung verwendet würden. Hingegen weist die «Weltwoche» nicht darauf hin, dass das Verfahren gegen Elmer noch läuft und er die gegenüber ihm erhobenen Vorwürfe unvermindert bestreitet. In dieser Unterlassung sieht der Presserat eine Verletzung von Ziffer 3 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» in Bezug auf die Anhörung bei schweren Vorwürfen. Zwar sind die Vorwürfe nicht neu und eine Anhörung war deshalb nicht zwingend. Die «Weltwoche» hätte aber zumindest das Dementi Elmers erwähnen sollen.

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