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Informationskampagne zum Notfallschutz bei Kernkraftwerken

31.01.2012 - 16:37 - Kategorie: Sicherheitstechnik - (ots)

Am 1. Februar heulen in der ganzen Schweiz die Sirenen. Dabei handelt es sich um einen Test. Im Ernstfall muss die betroffene Bevölkerung rasch richtig reagieren können. Deshalb ist die Information über Gefährdungen und Schutzmassnahmen von zentraler Bedeutung. Die Bevölkerung in der Umgebung von Kernkraftwerken erhält in den nächsten Tagen neue zum Notfallschutz bei einem -Unfall. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS koordiniert die gemeinsame Info-Aktion der beteiligten Kantone.

In den nächsten Tagen erhält die Bevölkerung in den Notfallschutzzonen 1 und 2 um die schweizerischen Kernkraftwerke (KKW) per Post neue Informationsunterlagen. Die Sendung enthält ein Faltblatt mit Checklisten zum richtigen Verhalten im Ereignisfall, eine Broschüre mit Hintergrundinformationen sowie einen Zonenplan des jeweiligen KKW mit einer Liste, in welcher für jede Gemeinde die Zugehörigkeit zu den jeweiligen Zonen und Sektoren aufgeführt ist. Ausserdem erhalten alle Haushalte eine praktische Kunststoffmappe für die dauerhafte Aufbewahrung der Unterlagen und der , die in den KKW-Zonen 1 und 2 in den Jahren 2004/05 bereits an die Bevölkerung abgegeben worden sind. In elektronischer Form sind die Informationsunterlagen auf der Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS publiziert (www.bevoelkerungsschutz.ch ).

Gemeinsame Kampagne von Bund und Kantonen

Zur Planung von Schutzmassnahmen sind rund um die vier KKW Beznau I und II (AG), Leibstadt (AG), Gösgen (SO) und (BE) jeweils zwei Zonen definiert (vgl. Erläuterungen unten). In Zusammenarbeit mit dem BABS sind die Kantone mit Anteil an den KKW-Zonen 1 und 2 - Aargau, Basel-Landschaft, Bern, Freiburg, Luzern, Neuenburg, Solothurn, Waadt und Zürich - verpflichtet, ihre Bevölkerung über das Verhalten im Ereignisfall zu informieren.

Die Kantone verfügten zuletzt nicht mehr über geeignete, aktuelle Informationsunterlagen. Mit der nun durchgeführten Informationskampagne wird dieser Mangel behoben. Ausgehend von einem Projekt des Kantons Freiburg haben sich 2010 alle beteiligten Kantone auf ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen geeinigt. Unter der Koordination des BABS informieren nun alle Kantone mit einheitlichen Informationsunterlagen und im Rahmen einer zeitlich koordinierten Kampagne.

Die aktuelle Informationskampagne ist keine Reaktion auf den KKW-Unfall in Fukushima vom März 2011. Die Planungen starteten bereits wesentlich früher. Auch der Zeitpunkt für die Verteilung wurde vor den Ereignissen in Fukushima festgelegt. Die Informationsunterlagen sind jedoch nach den Ereignissen in Fukushima nochmals überprüft und in Einzelheiten angepasst worden.

Mit der Informationskampagne erfüllen die Kantone einen gesetzlichen Auftrag, der in der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung, NFSV) vom 20. Oktober 2010 festgelegt ist. Die Kosten müssen von den KKW-Betreibern übernommen werden.

Hotline für Fragen aus der Bevölkerung

Durch die Verteilung von neuen Informationsunterlagen können bei der Bevölkerung weitere Fragen auftauchen. Aus diesem Grund stellt das BABS eine spezielle Telefon-Hotline zur Verfügung. Die Nummern:

Deutsch Tel. 061/202'05'69

Französisch Tel. 061/202'05'70

Die Hotline ist vom 1. bis zum 10. Februar 2012 jeweils zwischen 8 und 19 Uhr in Betrieb.

Erläuterung zur Zonen- und Sektoreneinteilung

Die Zone 1 umfasst das Gebiet mit einem Radius von zirka 5 Kilometern um das KKW. In diesem Gebiet können bei einem schweren Unfall Schutzmassnahmen sofort erforderlich sein. Die Zone 2 schliesst an die Zone 1 an und umfasst ein Gebiet mit einem Radius von zirka 20 Kilometern. Bei einem schweren Unfall kann auch in diesem Gebiet eine Gefahr für die Bevölkerung entstehen, welche Schutzmassnahmen erforderlich macht. In den Zonen 1 und 2 wurden 2004/05 Jodtabletten direkt an die Bevölkerung abgegeben.

Die Zone 2 ist in sechs sich überlappende Sektoren von je 120 Grad eingeteilt. Je nach kann dadurch die Anordnung von Schutzmassnahmen gezielt in den betroffenen Gebieten erfolgen. Die Zonen- und folgen den Gemeindegrenzen.

Das Gebiet der übrigen Schweiz (ausserhalb 20 km) wird als Zone 3 bezeichnet. In diesem Gebiet werden allfällig erforderliche Schutzmassnahmen durch die zuständigen Stellen der Notfallorganisation angeordnet. Die Jodtabletten für die Zone 3 sind dezentral eingelagert und werden im Ereignisfall an die Bevölkerung abgegeben. Dementsprechend werden in der Zone 3 nun auch keine Informationsunterlagen verteilt.

Weitere Informationen

Vertiefte Informationen zum Notfallschutz in der Umgebung von KKW sind auf den Websites der beteiligten Stellen zu finden:

- Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS: www.bevoelkerungsschutz.ch

- Nationale NAZ im BABS: www.naz.ch

- Eidgenössisches www.ensi.ch

- Geschäftsstelle Kaliumiodid-Versorgung: www.jodtabletten.ch

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Pressekontakt

Theo Glanzmann
Leiter Kontrollwesen und Infrastruktur Dienststelle Militär,
Zivilschutz und Justizvollzug
Justiz- und Sicherheitsdepartment Kanton Luzern
(für allgemeine Fragen)
Tel.: +41/41/462'96'59
E-Mail: theo [dot] glanzmann [at] lu [dot] ch

Stephan Luterbacher
Kantonsapotheker
Dienststelle Gesundheit Kanton Luzern
(für Fragen zu den Jodtabletten)
Tel.: +41/41/228'67'31
E-Mail: stephan [dot] luterbacher [at] lu [dot] ch

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