- Startseite
- Pressemitteilung erstellen
- Kategorien
- Bauen und Wohnen
- Bildung und Beruf
- Daten- und Kommunikationsnetze
- Finanzen, Versicherungen und Recht
- Gesellschaft und Politik
- Gesundheit und Wellness
- Informations- und Kommunikationstechnologie
- Internetangebote
- Internettechnologien
- Kunst und Kultur
- Lifestyle und Konsumgüter
- Marketing und Werbung
- Natur und Umwelt
- PR und Medien
- Reise und Touristik
- Software und Branchenlösungen
- Sport & Freizeitaktivitäten
- Unterhaltungselektronik
- Verkehr und Logistik
- Wirtschaft und Industrie
- Wissenschaft und Forschung
- Informationen
- Benutzerpanel
- Impressum
Erben im Ausland - aufgepasst!
Deutsche Rechtsanwältin Merker weist auf ärgerliche und teure Fallstricke hin
15.06.2012 - 14:00 - Kategorie: Recht und Steuern - (ptext)
Das deutsche Erbrecht endet an der Grenze - dies wird häufig auch von den Erblassern übersehen, die sich sehr intensiv mit der Regelung ihres Nachlasses auseinandergesetzt haben. Der Erbfall unterliegt nicht mehr allein dem deutschen Recht, wenn auch eine andere Rechtsordnung sich für zuständig erklärt. Hat ein deutsches Ehepaar im Inland einen Erbvertrag geschlossen, sich aber einen Altersruhesitz im Ausland gesucht, und verstirbt dort ein Ehegatte, dann ist die Wirksamkeit dieses Erbvertrages nicht mehr sichergestellt. Nach deutschem Recht nur Pflichtteilsberechtigte können etwa von einem für sie günstigeren gesetzlichen Erbrecht im Ausland profitieren.
"Solche Fälle laden zum Forum-Shopping ein", so Elsa Bippus von der auf Steuerrecht und Fragen der Doppelbesteuerung spezialisierten Deutsch-Schweizer Kanzlei Merker ( http://www.merker.info ). Als Rechtskonsulentin berät sie in Kreuzlingen zu allen Fragen des Steuerrechts. Die deutsche Fachanwältin für Erbrecht, Ingrid Merker, rät: "In einem solchen Fall ist die Erbregelung an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Ansonsten droht der letzte Wille des Erblassers zu scheitern." Das will Ingrid Merker für ihre Mandanten aber unbedingt vermeiden. Die auch in der Schweiz zugelassene deutsche Rechtsanwältin Merker kennt aus ihrer langjährigen Erfahrung Situationen, in denen noch nicht einmal mehr teure Schadensbegrenzung möglich war, weil spezialisierte Beratung vorab nicht erfolgt ist.
Zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken führt auch ein über mehrere Staaten verstreuter Nachlass. "Die Erben müssen überall Erbnachweise führen, das kann sehr langwierig und teuer sein. Die liquiden Mittel sind in dieser Zeit aber gebunden und stehen den Erben nicht zur Verfügung", warnt die deutsche Fachanwältin Merker. "Schadensvermeidung durch sorgfältige Nachlassplanung ist hier das Stichwort." Denn nicht jede Lösung, die im deutschen Recht gefunden wird, hält auch im Ausland rechtlich stand.
Geht der Erbfall über die Grenze, droht auch die Übermaßbesteuerung. Der Fiskus ist "ein stiller Miterbe" und das deutsche Erbschaftsteuerrecht ist in diesen Fällen wenig nachgiebig. Es steht die Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer im Raum. "Selbst in den wenigen Fällen, in denen mit dem anderen beteiligten Staat ein entsprechendes Abkommen auf diesem Gebiet besteht, werden die Betroffenen nicht sicher und nicht umfassend entlastet", führt Rechtskonsulentin Birgit Elsa Bippus aus. Die Steuerrechtsprofessorin weiß, dass eine auf den grenzüberschreitenden Sachverhalt spezialisierte Rechts- und Steuerberatung in solchen Fällen unumgänglich ist, sollen unerwartete Folgen vermieden werden.
Die Kanzlei Merker ( http://www.merker.info ) ist auf alle Fälle des Erb- und Steuerrechts spezialisiert. Mit Kompetenz, Diskretion und einer vertrauenswürdigen Betreuung berät die Kanzlei Merker + Bippus zu allen Fragen und Problemen im Erbfall. Die deutsche Rechtsanwältin Merker ist zusätzlich in der Schweiz zugelassen, so dass sie über beste Erfahrungen und Voraussetzungen in deutsch-schweizerischen Rechtsfragen verfügt.
Über Merker + Bippus:
Die Rechtsanwältinnen mit Sitz in Konstanz und Kreuzlingen (CH) bieten langjährige kompetente Beratung in den Bereichen Steuerrecht (mit den Fragen der Doppelbesteuerung), Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht sowie Erbrecht. Zusammen mit dem Mandanten suchen die Fachanwältinnen Merker und Prof. Dr. Bippus diskret nach schnellen und sachgerechten Lösungen. Mit unmittelbarer Niederlassung und Zulassung nach Art. 28 BGFA in der Schweiz ist Ingrid Merker zudem spezialisiert auf Sachverhalte über die Grenze in die Schweiz, aber auch in Skandinavien, speziell Schweden.
Pressekontakt:
Merker
Kreuzlingen (Schweiz)
Bahnhofstrasse 31
CH-8280 Kreuzlingen
Tel. 0 (41) 71 5112271
info [at] merker [dot] info
http://www.merker.info
(Ende)
Bewertung
Weblink
Werbung
Pressekontakt
Merker
Ansprechpartner: Ingrid Merker
Tel.: +41 (0) 71 511 22 71
E-Mail: info [at] merker [dot] info
Website: www.merker.info
Ortsbezug
Weitere Artikel von Merker
Ähnliche Medienmitteilungen
Rechtsanwältin Merker warnt vor Erbregelungen ohne anwaltlichen Rat"Selbermachen", das führt im Erbfall regelmäßig zu teuren Erbstreitigkeiten und unerwarteten Folgen bei der Erbschaftsteuer. "Natürlich hat jeder schon einmal von Berliner Testament oder von Vor- und Nacherbschaft gehört", so die Fachanwältin für Erbrecht, Ingrid Merker, von der auf Erb- und Steuerrecht spezialisierten Kanzlei Merker + Bippus ( http://www.merker.info ). Die Rechtsfolgen solcher... Kreuzlingen |
Erbfall im AuslandDie Abwicklung von Erbschaften in der EU soll einfacher werden. In einer aktuellen Pressemitteilung betont die EU-Kommission, mit der neuen Erbrechtsverordnung EU-Bürgern den Umgang mit Testamenten und Nachlässen die einen Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat aufweisen, zu erleichtern. Diese Regelung bietet Rechtssicherheit für ca. 450.000 Familien, die jedes Jahr in der EU mit einem... Kreuzlingen |
Warnung vor rechtskräftigen deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheiden05. Juli 2012 - Das deutsche Erbschaftsteuergesetz behandelt Erben und Vermächtnisnehmer aus der Schweiz schlechter als Erwerber aus EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten. War der Erblasser nicht Inländer bzw. hatte er seinen Wohnsitz nicht in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat, dann bleiben die in der Schweiz ansässigen Erwerber beschränkt steuerpflichtig. Sie versteuern zwar nur den Erwerb von... Kreuzlingen |
Rechtsanwälte Merker + Bippus bieten grenzenlose BeratungUnd wieder jagt der deutsche Fiskus Steuersünder und ist an Datensätzen aus der Schweiz interessiert. Viele verstoßen gegen das deutsche Steuersystem, ob ungewollt oder gewollt. Gleichzeitig ist der Steuerstreit zwischen Deutschland und der Schweiz weitgehend beigelegt. Die deutschen Fahnder kommen also leichter an Daten. Die Anwaltskanzlei Merker + Bippus in Konstanz ( http://www.merker-bippus... Kreuzlingen |
Steuerabkommen mit der Schweiz für deutsche Kapitalanleger enttäuschendMurphys Gesetz für deutsche Kapitalanlagen in der Schweiz "Alles was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen" - für deutsche Kapitalanleger in der Schweiz bewahrheitet sich Murphys Gesetz in bitterer Weise. Die großen Erwartungen in das am 21.September 2011 unterzeichnete, aber noch nicht in Kraft getretene Steuerabkommen werden sich wohl nicht erfüllen. Mit dem Steuerabkommen werden im... Kreuzlingen |
Deutsche Anwaltsvermittlung: Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen vor der Geburt der Abkömmlinge
Der BGH entschied kürzlich einen Fall, in dem es um die Frage ging, ob Pflichtteilsergänzungsanrsprüche auch dann bestehen, wenn die Abkömmlinge zum Zeitpunkt der Schenkung noch nicht geboren waren.
Nach dem ihr Großvater 2006 verstorben war, machten die Kläger, 1976 und 1978 geboren, im Wege der Stufenklage Pflichtteils – und Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen die Beklagte, ihre Großmutter,... |
![Abbildung zu [title]](http://www.ptext.ch/sites/default/files/imagecache/listenansicht-max70px/1206/Deutsche_Anwaltsvermittlung_Pflichtteilsergaenzungsanspruch_auch_fuer_Schenkungen_vor_der_Geburt_der_Abkoemmlinge-169601.jpg)