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Bußgeld-Falle: Kurzurlaub mit dem Auto
So vermeiden Sie unnötige Kosten auf europäischen Straßen
26.04.2012 - 11:34 - Kategorie: Auto & Verkehr - (ptext)
Fotos
Ein verlängertes Wochenende steht vor der Tür: Ideale Gelegenheit um einen Kurzurlaub zu machen. Also rein ins eigene Auto oder den Mietwagen und los geht's. Am besten nicht zu weit weg, aber trotzdem raus aus der Heimat. Doch Vorsicht: Andere Länder, andere Vorschriften und vor allem andere Bußgelder. Damit Ihr Kurztrip nicht zum teuren Horrortrip wird, hat MietwagenCheck die wichtigsten Informationen zu den 5 beliebtesten Ländern deutscher Kurzurlauber zusammengestellt.
Niederlande
Zu schnelles Fahren in den Niederlanden ist teuer: Auf Ihrer Fahrt durch die Niederlande sollten Sie deshalb den Bodenmarkierungen auf Schnellstraßen besondere Aufmerksamkeit schenken. Anhand der Mittellinie können Sie nämlich die verschiedenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ablesen.
Bei einer grünen Mittellinie mit weißen Streifen ist die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 100 km/h. Befinden Sie sich auf einer Autostraße mit weißer Mittellinie dürfen Sie maximal 80 km/h fahren. Wer hier mit "hundert Sachen" unterwegs ist, muss mit 125 Euro Bußgeld rechnen - zum Vergleich: In Deutschland wären es für dasselbe Vergehen lediglich 30 Euro.
Es gibt aber auch Autostraßen ohne Mittelstreifen: Hier dürfen Sie maximal 60 km/h fahren. Wenn Sie es nicht so genau nehmen und stattdessen mit 70 km/h unterwegs sind, müssen Sie mit 51 Euro Buße rechnen. Das ist fünf Mal so viel, wie Sie in Deutschland bezahlen müssten.
Österreich
Österreichische Bußgelder für zu schnelles Fahren unterscheiden sich in ihrer Höhe kaum von den deutschen. Jedoch Vorsicht: Auf Ihrer Reise durch Österreich lauern hohe Strafen für falsches Verhalten auf Autobahnen.
So brauchen Sie für die Fahrt über österreichische Autobahnen eine Vignette. Die billigste Variante ist eine 10-Tages-Vignette. Sie kostet lediglich 7,90 Euro und ist eine gute Investition in Ihren Kurzurlaub. Werden Sie nämlich ohne Vignette auf der Autobahn erwischt, kostet Sie das satte 420 Euro Bußgeld.
Wie in Deutschland sind Sie auch in Österreich bei stockendem Verkehr auf Autobahn oder Schnellstraße dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Aber Achtung: Halten Sie sich nicht daran oder nutzen die Rettungsgasse für Ihr eigenes Weiterkommen, werden Ihnen in Deutschland ca. 20 Euro Bußgeld verrechnet. In Österreich müssen Sie allerdings mit einer Strafe von bis zu 2.180 Euro rechnen.
Italien
In Italien können Sie sich viel Geld sparen, wenn Sie sich vorab über die sogenannte "Zona traffico limitato" (ZTL) informieren. Dabei handelt es sich um umweltfreundliche Zonen innerhalb vieler Städte, in die Sie nur mit einer Einfahrtsgenehmigung fahren dürfen. Einige dieser Zonen befinden sich beispielsweise in Mailand, Bozen oder Verona.
Tipp: Wenn Sie ein Hotel vor Ort gebucht haben, fragen Sie dort nach. Viele Hotels übernehmen die Beantragung der Einfahrtsgenehmigung für Sie.
Sollten Sie ohne Genehmigung in eine umweltfreundliche Zone fahren (beabsichtigt oder unbeabsichtigt), erwarten Sie Bußgelder ab 75 Euro aufwärts. Tückisch ist es vor allem dann, wenn Sie blind auf Ihr Navi vertrauen: Navis erkennen die Zonen meist nicht als solche und schicken Sie immer wieder hinein. Bei jedem Hineinfahren wird Ihr Kennzeichen von einer Kamera fotografiert und das Bußgeld erneut verrechnet.
Noch ein Tipp zum Fahren in italienischen Kreisverkehren: Im Unterschied zu Deutschland herrscht hier die Regel "Rechts vor Links". Somit hat immer der in den Kreisverkehr Einfahrende Vorrang.
Frankreich
Der Einfahrende hat auch in französischen Kreisverkehren Vorrang. Meist ändert aber ein Schild mit der Aufschrift "Vous n'avez pas la priorité" die Regel: In solchen Fällen hat wie auch in Deutschland der Fahrer im Kreisverkehr Vorrang.
Was Sie auf Ihrer Reise durch Frankreich ebenfalls beachten sollten: Die Verwendung von technischen Geräten mit Radarwarnfunktionen ist verboten. Kann Ihnen ein Polizist bei einer Kontrolle nachweisen, dass die Warnfunktion aktiviert ist, bedeutet das eine Geldstrafe von bis zu 1.500 Euro.
Achtung: Auch in Deutschland und der Schweiz sind technische Geräte mit Radarwarnfunktionen verboten. Hier müssen Sie nicht nur Buße zahlen, sondern die Polizisten können die entsprechenden Geräte sogar konfiszieren und vernichten.
Schweiz
Auf Schweizer Autobahnen herrscht Vignettenpflicht! Eine Autobahnvignette kostet umgerechnet 33 Euro und gilt 14 Monate. Werden Sie ohne Vignette auf der Autobahn erwischt, müssen Sie ca. 100 Euro Bußgeld bezahlen.
Um unnötige Bußgeld-Kosten zu umgehen, achten Sie auf Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Schweiz - Denn die überprüfen Schweizer Behörden sehr genau. Nur ein Km/h zu schnell im Ortsgebiet kostet Sie 40 SFr (ca. 33 Euro) und 6 km/h zu schnell bereits 120 SFr (ca. 100 Euro). In Deutschland zahlen Sie dafür nur 15 Euro Buße. Richtig teuer wird es auf Schnellstraßen: Bereits 10 km/h über der Geschwindigkeitsbegrenzung kosten Sie 100 SFr (ca. 83 Euro). In Deutschland zahlen Sie für das gleiche Vergehen nur 10 Euro.
Falls Sie einen Schweizer Bußgeldbescheid nach Deutschland nachgeschickt bekommen, wird es Sie beruhigen, dass es sich nur um eine Zahlungsaufforderung handelt. In der Schweiz verhängte Bußgelder können nämlich nur in der Schweiz vollstreckt werden. Aber Achtung: Wenn Sie den Bußgeldbescheid ignorieren, können Sie ins Schweizer Fahndungsregister kommen. Bei einer erneuten Einreise werden Sie dann zur Zahlung gezwungen. Die Strafe kann 3 Jahre lang verfolgt werden, dann verjährt sie.
Das gilt jedoch nur für die Schweiz: Bußgeldbescheide aus europäischen Ländern werden auch in Deutschland verfolgt!
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Pressekontakt
Tessa Kaechelen
Tel: +41 (71) 686-9545
Fax: +41 (71) 686-5016
Email: tessa [dot] kaechelen [at] holidaycheck [dot] de
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